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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. BL-office GmbH

Stand 11/2019

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§ 1

Geltungsbereich und Vertragsabschluß

 

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

  1. Diese Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten sie, soweit in diesen AGB nichts abweichendes bestimmt ist.

 

  1. Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine Vereinbarung, durch die von dem Schriftformerfordernis abgewichen werden soll, bedarf ihrerseits der Schriftform.

 

  1. Lagerpersonal, Monteure und Fahrer sind nicht befugt, Nebenabreden für uns zu treffen oder Erklärungen für uns abzugeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen oder diesen schriftlichen Vertrag abändern.

 

§ 2

Angebote

 

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

 

  1. Der Auftraggeber ist an sein Angebot einen Monat gebunden. Wir nehmen den Auftrag durch schriftliche Bestätigung an. Bei fehlender Auftragsbestätigung gilt der Lieferschein oder die Rechnung als Auftragsbestätigung.

 

  1. Abmessungen, Gewichte, Zusammensetzungen, Mengenangaben und sonstige technische Daten, die von uns angegeben werden, verstehen sich mit den verkehrsüblichen Abweichungen. Bei Schrank- und Trennwänden gelten die vom Kunden ermittelten Raummaße als verbindlich. Werden die Raummaße durch uns ermittelt, so sind sie vom Kunden verbindlich zu bestätigen.

 

  1. Kommen nicht binnen 3 Tagen nach Übersendung der von uns ermittelten Raummaße vom Kunden Einwendungen, gelten die Raummaße als genehmigt.

 

  1. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind.

 

§ 3

Planung und Montage

 

  1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.

 

  1. Eine Sonderanfertigung erfolgt auf der Grundlage eines von uns nach Angaben des Kunden gefertigten Planes, der vom Kunden schriftlich bestätigt wird. Bei Sonderanfertigungen haftet der Kunde für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen, wie insbesondere Muster, Zeichnungen und Maßangaben. Unsere Entwürfe und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen weder vervielfältigt noch Dritten ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig oder nicht umsetzbar, so haben wir den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin bei uns entstandenen Kosten sind vom Kunden zu tragen, soweit uns an der Nichtumsetzbarkeit kein Verschulden gemäß § 7 trifft. Spricht der Kunde nicht bzw. nicht in angemessener Frist eine Weisung aus, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

 

  1. Montagearbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind sofort nach Erbringung der Arbeiten fällig, soweit nichts anderes vereinbart. Bei vereinbarten Montageleistungen übernimmt der Kunde die Haftung für die Eignung von Wänden bzw. anderen Anbringungsmöglichkeiten. Hat der Kunde hinsichtlich bei der Montage von an Wänden oder sonstigen zu befestigenden Einrichtungsgegenständen Bedenken wegen Eignung der Wände oder Anbringungsmöglichkeiten, so hat er dies uns bei Auftragserteilung mitzuteilen. Eventuell anfallende Mehrkosten aus dadurch bedingten Änderungen oder verspäteter Mitteilung trägt der Kunde.

 

  1. Der Verkäufer übernimmt nicht die Gewähr der Passgenauigkeit, wenn eine Planung ohne Aufmaß, das heißt nur nach Kundenangaben erfolgt ist.

 

  1. Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich schriftlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung auf die Auftragssumme angerechnet. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.

 

§ 4

Preise und Zahlungsbedingungen

 

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die in der jeweils bei Vertragsschluß gültigen Preisliste genannten Preise.

 

  1. Die Preise gelten ab Werk oder Lager des Verkäufers. Sie verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Transport-, Porto- oder Verpackungskosten sowie Versicherung, Zoll oder andere Nebenabgaben sind nicht enthalten.

 

  1. Soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise an gestiegene Lohn-, Material- und Rohstoffkosten anzupassen. Eine solche Anpassung ist nur dann möglich, wenn zwischen Vertragsschluss und Auslieferung ein Zeitraum von mehr als 6 Wochen liegt und die Kostensteigerungen nach Vertragsschluss eingetreten sind.

 

  1. Wünscht der Kunde eine Änderung der vereinbarten Lieferzeit, so haben wir das Recht, die zum Zeitpunkt der späteren Lieferung geltenden Preise in Rechnung zu stellen und weitere durch die Verschiebung der Lieferzeit angefallene Kosten ersetzt zu verlangen.

 

  1. Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Zahlung gilt als in dem Zeitpunkt geleistet, in dem wir über den Rechnungsbetrag voll umfänglich frei verfügen können. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen zu Lasten des Kunden angenommen.

 

  1. Nachlässe, die wegen Abnahme einer größeren Menge gewährt werden (Mengenrabatt) stehen unter dem Vorbehalt fristgerechter Zahlung und vollständiger Warenabnahme. Bei Retoursendungen, denen wir zugestimmt haben, zu deren Rücknahme aber keine Rechtspflicht bestand, entfallen die bereits gewährten Mengenrabatte für die gesamte Warensendung, aus der die Retoursendung stammt, mit einer entsprechenden Nachzahlungspflicht des Kunden.

 

  1. Zu einer Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn die entsprechenden Gegenforderungen des Kunden unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, stehen ihm die Zurückbehaltungsrechte aus §§ 273, 320 BGB und §§ 369, 370 HGB nicht zu.

 

§ 5

Lieferung, Lieferfristen und Aufbau

 

  1. Die von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindliche Anhaltspunkte, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart. So vereinbarte Fixtermine sind für uns verbindlich, wenn der Kunde sämtliche für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie eine evtl. vereinbarte vertragliche Vorauszahlung fristgerecht zur Verfügung gestellt hat. Bei nachträglichen Änderungen des Leistungsumfanges durch den Kunden werden vereinbarte Liefertermine ungültig, wenn sie nicht von uns erneut ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse wie z.B. Naturkatastrophen, kriegerische Handlungen, Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen, unvorhersehbare Transportunterbrechungen, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung usw., die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend. Von solchen Hindernissen werden wir den Kunden unverzüglich informieren.

 

  1. Im Falle einer durch uns zu vertretenden Lieferverzögerung ist der Kunde erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. In diesen Fällen ist Schadenersatz maximal in Höhe des vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens zu leisten.

 

  1. Im Falle der nicht richtigen und nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor. Dies gilt nur dann, wenn wir die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. Über die Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert, die eventuell bereits erhaltene Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

  1. Der Kunde hat jede Lieferung sofort auf Transportschäden zu untersuchen und diese unverzüglich schriftlich bei der Transportperson zu dokumentieren. Ist dies dem Kunden unmöglich, hat er Transportschäden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Lieferung schriftlich bei uns anzuzeigen. Später angezeigte Transportschäden, sofern sie bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Lieferung erkennbar waren, werden nicht anerkannt.

 

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager/das Werk verlässt. Teillieferungen sind, soweit zumutbar, zulässig. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager/Werk verlassen hat oder gegenüber Selbstabholern die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

 

  1. Ab einem Nettowarenwert von Euro 2.000,- zzgl. MwSt. erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands „frei Bordsteinkante“. Die Kosten für Abladung und das Verbringen in die Räumlichkeiten und etwa vereinbarte Nebenleistungen wie Montage sind zusätzlich vom Kunden zu bezahlen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

 

§ 6

Gewährleistung

 

  1. Sachmängel, Falschlieferungen oder Fehlmengen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich später ein bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, so ist er unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, so gilt die Ware in Ansehung des Mangels als genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen diesbezüglich ist ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Für gebrauchte Güter verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr. Liegt eine Bauleistung vor, so beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre. Bei Vorliegen von Mängeln bei Gefahrübergang sind wir zunächst nach unserer Wahl berechtigt, Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadenersatz verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben sowie bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Der Kunde erhält durch uns keine Garantien im Rechtssinne.

 

  1. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, wenn der Mangel der Montageanleitung einer ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

 

  1. Kosten der Mängelbeseitigung, die dadurch verursacht werden, dass die Ware zu einem anderen als dem ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, gehen zu Lasten des Kunden. Für Schäden, die auf unsachgemäße Montage oder Einbau, unsachgemäße Bedienung oder mangelnde Wartung zurückzuführen sind, haften wir nicht, soweit wir diese Leistungen nicht erbracht haben.

 

§ 7

Haftung

 

  1. Wir haften nur bei eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder solchem Verhalten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung haften wir nicht, es sei denn, wir oder unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzen eine vertragliche Kardinalpflicht.

 

  1. Unsere Haftung ist auf den nach Art der Ware und des Vertrages vernünftigerweise vorhersehbaren vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.

 

  1. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware, es sei denn, uns ist Arglist vorwerfbar.

 

  1. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

 

  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.

 

§ 8

Eigentumsvorbehalt

 

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen hat der Kunde auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Wege einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Sitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

 

  1. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorstehenden Pflichten gemäß 8.2 und § 8.3, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.

 

  1. Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Verzug oder Vermögensverfall gerät.

 

  1. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware in ein Gebäude eingebaut wird.

 

§ 9

Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

 

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Erlangen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

  1. Erfüllungsort für Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber aus dem Vertrag ist - soweit gesetzlich zulässig - ausschließlich Erlangen. Dasselbe gilt für unsere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden.

 

§ 10

Schadensersatz wegen Nichterfüllung

 

  1. Steht uns Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu, beträgt der zu ersetzende Schaden 30 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen.

 

§ 11

Schlussbestimmungen

 

  1. Folgende Klauseln dieser AGB finden auf Verbraucher keine Anwendung: § 2.4, § 4.3, § 4.4, § 6.1, § 6.2, § 6.3, § 9.1

 

  1. Unsere Produkte und Leistungen unterliegen diversen gewerblichen Schutzrechten und urheberrechtlichem Schutz. Wir weisen darauf hin, daß Verstöße hiergegen von uns in jedem Fall verfolgt werden.

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der wirtschaftlich gewollten am nächsten kommende Regelung vereinbaren.

 

 

BL-office GmbH

Geschäftsführer:

Gerhard P. Löw / Robert Brunner

 

Amtsgericht Fürth, Handelsregister Nr. B 9520